Wer übernimmt die Kosten für ein Kfz-Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für das Kfz-Unfallgutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf vollständigen Schadensersatz – dazu gehört auch ein unabhängiger Kfz-Gutachter. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.

By |2026-05-06T09:24:28+02:006. Mai 2026|0 Comments

Share This Story, Choose Your Platform!

About the Author:

Leave A Comment

Go to Top