Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für das Kfz-Unfallgutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf vollständigen Schadensersatz – dazu gehört auch ein unabhängiger Kfz-Gutachter. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.

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